Führerschein mit Haltbarkeitsdatum: Behörden vor großer Umtauschwelle
Aus Alt mach Neu! Millionen Deutsche müssen in den nächsten Jahren Ihren Führerschein umtauschen… so will es eine neue Richtlinie, die uns die EU vorgibt. Im Klartext heißt das: Führerscheine haben künftig ein Haltbarkeitsdatum. Sie sind dann immer nur noch 15 Jahre gültig. So ähnlich wie bei Personalausweisen oder Pässen, die wir auch nach bestimmten Zeiträumen neu beantragen müssen. Die Haltbarkeit bezieht sich in diesem Fall allerdings nur auf das reine Dokument und nicht auf die Fahrerlaubnis selbst.
Mit den neuen Vorgaben aus Brüssel steht der deutsche Gesetzgeber vor einer Mammutaufgabe: Mehr als 40 Millionen Führerscheindokumente müssen in den kommenden Jahren ersetzt werden! Ziel ist es, dass alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2014 ausgestellt wurden, umgetauscht werden – und zwar bis spätestens Anfang 2033. Damit es zu keinem Kollaps auf den Ämtern kommt, werden die Behörden die Deutschen voraussichtlich nach und nach dazu auffordern, den „Lappen“ umzutauschen, nach Jahrgängen gestaffelt.
Die schlechte Nachricht zum großen Führerscheinumtausch: Wir Verbraucher haben nicht nur den Ärger mit Ämtergerenne… wir müssen die Kosten für neuen Führerschein auch selbst übernehmen.
Allerdings startet der Umtausch nach jetzigem Stand wohl frühestens im Jahr 2020. Dann sind zunächst die Führerscheinbesitzer dran, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden. Diese müssen das Dokument bis zum 19. Januar 2021 neu ausstellen lassen. Die nächste Frist zum Umtausch im Januar 2022 betrifft dann die Geburtsjahrgänge von 1959-1964… und so weiter.
Die EU-Richtlinie muss nur noch durch den Bundesrat, schon im September könnte das der Fall sein. Bis es aber mit dem Umtausch konkret wird, haben viele von uns noch lange Zeit!